Durchführung von Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G

12. August 2015

Unser Geschäftsführer, Herr Dipl.-Ing. (FH) Steffen Landrock ist aktuell vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als durchführende Personen für Energieaudits nach § 8b des Gesetzes über Energiedienstleistungen (EDL-G) und andere Energieeffizienzmaßnahmen registriert worden.

Wir freuen uns, mit dieser Erweiterung und Fortschreibung des Leistungsportfolios unseren Kunden und Auftraggebern diese Leistung anbieten zu können. Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich bei uns. Wir unterstützen und beraten Sie gern mit individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Lösungen.

Alle Unternehmen größer KMU (Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro) müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchführen. Ein Energieaudit ist eine strukturierte Energieberatung, die das Ziel hat, den Unternehmen Transparenz über die energetische Situation und Einsparmöglichkeiten zu geben. Es ist nach vier Jahren zu wiederholen. Die Verpflichtung basiert auf der europäischen Energieeffizienzrichtlinie, die in nationales Recht gewandelt werden muss. Die Audits müssen von Spezialisten vorgenommen werden, die auf einer Expertenliste bei der BAFA (BfEE) zu finden sein werden. Die Regelungen und Bestimmungen zu diesem Verfahren sind vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausformuliert und offiziell im Rahmen eines Merkblattes veröffentlicht. Das Merkblatt können Sie hier herunterladen.