FACHBEREICH

Schallimmissionsschutz

Unter Schallimmissionsschutz versteht man die Begrenzung von Lärmpegeln im Außenbereich. Dabei wird zwischen gewerblichem Lärm, Lärm durch Sporteinrichtungen, Freizeitlärm und Verkehrslärm unterschieden. Für jede Lärmart gibt es eigene Richtlinien, in denen maximal zulässige Pegel (Immissionsrichtwerte) an den nächstgelegenen „schutzbedürftigen“ Gebäuden – z.B. Wohnhäuser oder Krankenhäuser – sowie die anzuwendenden Rechenverfahren festgelegt sind.

Bei Errichtung einer gewerblichen Einrichtung oder einer Sportanlage ist mit dem Bauantrag ein Nachweis vorzulegen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Dieser Nachweis wird durch eine Schallimmissionsprognose erbracht. Dazu ist eine detaillierte Schallausbreitungsrechnung mit spezieller Software erforderlich, in der die relevanten Lärmquellen, die Gebäude sowie die Geländetopografie in einem dreidimensionalen Modell eingegeben werden. Die Immissionspegel werden dann unter Berücksichtigung der Schallleistungspegel der Lärmquellen, der Abstände zu den Immissionspunkten, Abschirmungen durch Gebäude, Reflexionen usw. berechnet. Wenn sich ergibt, dass die Immissionsrichtwerte überschritten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung zu planen.

Portfolio

Leistungen

  • Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm (gewerblicher Lärm)
  • Schallimmissionsprognosen nach 18. BImSchV (Sportlärm)
  • Schallimmissionsprognosen nach AVV Baulärm
  • Verkehrslärm nach 16. BImSchV
  • städtebaulicher Schallschutz im Rahmen von Bebauungsplänen, Lärmkontingentierung
  • Planung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen

Ausstattung

  • IMMI (Software für Schallausbreitungsrechnungen)