EnEV 2016 – Was ändert sich wirklich?

9. Dezember 2015

Ab dem 01.01.2016 greifen die erhöhten Anforderungen der bestehenden Energieeinsparverordnung (EnEV) für alle Neubauvorhaben im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich.

Mit Einreichung des Bauantrages bzw. Erstattung der Bauanzeige nach dem 31.12.2015 müssen dann die verschärften Anforderungswerte bezüglich des Primärenergiebedarfs und der Transmissionswärmeverluste (mittlere U-Werte) der wärmeübertragenden Hüllflächen des Gebäudes eingehalten werden.

Für Neubauvorhaben erhöhen sich die Anforderungen für den Primärenergiebedarf (QP) um 25 % und für die Transmissionswärmeverluste (mittleren U-Werte) um 20 %. Ausgenommen von diesen erhöhten Anforderungswerten sind u. a. Bestandsgebäude, welche energetisch saniert oder baulich erweitert werden.

Als Orientierung für die Gebäudeplanung im Neubaubereich kann davon ausgegangen werden, dass sich die Dämmstärken der wärmeübertragenden Hüllflächen im Mittel um 4 cm erhöhen. Auch für die transparenten Bauteile wird zukünftig verstärkt der Einsatz von 3-Scheibenverglasung zum Tragen kommen.

Durch die Verschärfung der Anforderung für den Primärenergiebedarf wird der Einsatz regenerativer Energieträger und Technologien (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse, Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung) befördert. Damit nimmt auch die Bedeutung einer ganzheitlichen Energiekonzeption weiter zu.

Nach Aussage der EnEV-Verfasser ist durch die Erhöhung des Energieeffizienzstandards mit einer Erhöhung der Errichtungskosten für Neubauten von durchschnittlich 1,5 bis 2,0 % zu rechnen.

Sollten Sie Fragen zur EnEV haben oder projektkonkrete Ansätze diskutieren wollen, stehen wir Ihnen sehr gern mit unserer Kompetenz und langjährigen Erfahrung zur Verfügung – schreiben Sie uns gern eine E-Mail.