Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2023

1. September 2022

Zum 1. Januar tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 in Kraft. Dabei wird der Neubau-Standard auf das Niveau des Effizienzhauses bzw. -gebäudes 55 angehoben. Für Bestandsgebäude sind keine Verschärfungen vorgesehen.

In unserem Infobrief erfahren Sie, welche Auswirkungen dies auf aktuelle bzw. zukünftige Bauvorhaben hat.

Bei Rückfragen und für weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.