Die Anforderungen an den Schallschutz ergeben sich – je nach Nutzungsart des Gebäudes – aus verschiedenen Normen. Darin sind Vorgaben für die Luft- und Trittschalldämmung raumbegrenzender Bauteile sowie für einzuhaltende Maximalpegel durch den Betrieb haustechnischer Anlagen aufgestellt. Auf jeden Fall verbindlich ist der gesetzlich einzuhaltende Mindestschallschutz nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau). Darüber hinaus ist zivilrechtlich meistens ein höherer Schallschutz geschuldet, der sich an den Beiblättern zur DIN 4109 oder anderen Schallschutz-Normen orientiert.
Im Planungsprozess sind alle relevanten Wände, Decken, Türen und Fenster so zu dimensionieren, dass die Anforderungen an die Schalldämmung erfüllt werden. Dazu gibt es einschlägige Berechnungsmethoden in den unterschiedlichsten Normen und der Fachliteratur. Oft können Schalldämmwerte jedoch nur bedingt berechnet werden. Dann ist auf Prüfzeugnisse oder Ergebnisse eigener Messungen zurückzugreifen. Besonderes Augenmerk ist kritischen Details zu widmen, die oft die erreichbare Schalldämmung maßgeblich bestimmen. Das können Anschlüsse von Schallschutzfenstern an den Baukörper, die Anbindung von Trockenbauwänden an Pfosten-Riegel-Fassaden, die Einbindung von Trennwänden in Leichtbaudächer usw. sein.