FACHBEREICH
Schallimmissionsschutz
Unter Schallimmissionsschutz versteht man die Begrenzung von Lärmpegeln im Außenbereich. Dabei wird zwischen gewerblichem Lärm, Lärm durch Sporteinrichtungen, Freizeitlärm und Verkehrslärm unterschieden.
Für jede Lärmart gibt es eigene Richtlinien, in denen maximal zulässige Pegel (Immissionsrichtwerte) an den nächstgelegenen „schutzbedürftigen“ Gebäuden – z.B. Wohnhäuser oder Krankenhäuser – sowie die anzuwendenden Rechenverfahren festgelegt sind.




Bei Errichtung einer gewerblichen Einrichtung oder einer Sportanlage ist mit dem Bauantrag ein Nachweis vorzulegen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Dieser Nachweis wird durch eine Schallimmissionsprognose erbracht. Dazu ist eine detaillierte Schallausbreitungsrechnung mit spezieller Software erforderlich, in der die relevanten Lärmquellen, die Gebäude sowie die Geländetopografie in einem dreidimensionalen Modell eingegeben werden. Die Immissionspegel werden dann unter Berücksichtigung der Schallleistungspegel der Lärmquellen, der Abstände zu den Immissionspunkten, Abschirmungen durch Gebäude, Reflexionen usw. berechnet. Wenn sich ergibt, dass die Immissionsrichtwerte überschritten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung zu planen.
Windenergieanlagen

Der Ausbau von Windenergieanlagen spielt eine zentrale Rolle für eine nachhaltige Energieversorgung.
Gleichzeitig sind Windenergieprojekte aufgrund potenzieller Umwelt- und Nutzungskonflikte genehmigungspflichtig und erfordern eine fundierte schalltechnische Bewertung.
Dank unserer umfassenden Erfahrung als Ingenieure und Gutachter im Schallimmissionsschutz aus mehr als 20 Jahren Firmengeschichte verfügen wir über fundierte Expertise in der Analyse, Bewertung und Beratung großer industrieller und energiebezogener Anlagen. Mit schnellen, präzisen und genehmigungssicheren Gutachten im Bereich des Schallimmissionsschutzes unterstützen wir Projektentwickler und Betreiber zielgerichtet bei der erfolgreichen Umsetzung ihrer Vorhaben.
- Erstellung eines digitalen Geländemodells mittels fachspezifischer Software
- Nachweis nach TA Lärm
- Schallimmissionsprognose zur Vorlage im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für genehmigungspflichtige Windenergieanlagen nach BImSchG
- Ausbreitungsmodel nach ISO 9613-2



